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   VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03 (V)   

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https://dejure.org/2003,16839
VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03 (V) (https://dejure.org/2003,16839)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.06.2003 - 23 L 621/03 (V) (https://dejure.org/2003,16839)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 23 L 621/03 (V) (https://dejure.org/2003,16839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Öffentliche Sitzung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes Hessen - am 16.06.2003

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Öffentliche Sitzung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes Hessen - am 16.06.2003

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Auch stehe ihm für die Einführung einer solchen Kontrolleinrichtung kein Initiativrecht zu (BAG, B. 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - NZA 1990, 406, 407 f.).

    Allgemein wird der Zweck der Mitbestimmung nach Maßgabe dieser Bestimmung wie der vergleichbaren Regelung im BetrVG darin gesehen, Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre der Beschäftigten abzuwehren oder zu begrenzen, wobei die besondere Gefährlichkeit der Eingriffe gerade aus dem Charakter der technischen Kontrolleinrichtung herrühren muss, da dem Arbeitgeber, Dienstherrn die überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten ohnehin zustehe und insoweit auch keine Mitbestimmung bestehe (vgl. BAG, B. v. 28.11.1989 a.a.O.; BVerwG, B. 16.12.1987 - 6 P 32.84 - PersR 1988, 51, 52 f.).

    Diese überlegung findet sich zwar auch im bereits genannten Beschluss des BAG vom 28.11.1989 (a.a.O. S. 408), wird dort aber nicht konsequent durchgeführt.

  • BVerwG, 24.02.2003 - 6 P 12.02

    Abbau von Mehrarbeit; Auffangtatbestand; Dienstdauer; Mitbestimmung in sozialen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Der Vorrang dieser Sonderregelung vor anderen Tatbeständen erschöpft sich in der Zuordnung der Angelegenheit zu § 71 Abs. 3 HPVG und dem Ausschluss der dem Personalrat günstigeren Regelung des § 71 Abs. 4 HPVG (vgl. BVerwG, B. v. 24.2.2003 - 6 P 12/02 - Juris).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Für das hessische Recht ist davon auszugehen, dass die Einhaltung der Vorschriften des ArbZG wie der zugrunde liegenden RL 93/104/EG zur täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit, den täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten, den täglichen Pausen sowohl den Mitbestimmungstatbestand in § 74 Abs. 1 Nr. 6 HPVG wie den in § 74 Abs. 1 Nr. 9 HPVG betrifft, stellt doch die Wahrung der genannten arbeitszeitrechtlichen Vorschriften einen Teil des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar (EuGH, U. v. 3.10.2000 - Rs. C-303-98 - PersR 2001, 134, 135 Tz. 34 - "SIMAP").
  • BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91

    Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Das angestrebte Zeiterfassungsgerät stellt eine technische Einrichtung dar, die geeignet ist, das Verhalten und - zeitbezogen - auch die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, unterfällt also dem Mitbestimmungstatbestand in § 74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG (BVerwG, B. v. 13.8.1992 - 6 P 20.91 - PersR 1992, 505, 506 f.).
  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Allgemein wird der Zweck der Mitbestimmung nach Maßgabe dieser Bestimmung wie der vergleichbaren Regelung im BetrVG darin gesehen, Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre der Beschäftigten abzuwehren oder zu begrenzen, wobei die besondere Gefährlichkeit der Eingriffe gerade aus dem Charakter der technischen Kontrolleinrichtung herrühren muss, da dem Arbeitgeber, Dienstherrn die überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten ohnehin zustehe und insoweit auch keine Mitbestimmung bestehe (vgl. BAG, B. v. 28.11.1989 a.a.O.; BVerwG, B. 16.12.1987 - 6 P 32.84 - PersR 1988, 51, 52 f.).
  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83

    Eingruppierung von Meistern auf Grund der Änderung eines Tarifvertrages -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Als Bereich zulässiger Initiativanträge gab das BVerwG seinerzeit zugleich alle Maßnahmen an, mit denen Interessen der Gesamtheit der Beschäftigten wahrgenommen werden, also z. B. bei unbesetzten Stellen deren Besetzung durch Personalmaßnahmen verlangt wurde, ohne dass der Personalrat zugleich bestimmte Personen dafür auswählte (vgl. BVerwG, B. v. 1.11.1983 - 6 P 12.83 - PersV 1985, 475, 478).
  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 25.90

    Initiativrecht des Personalrats - Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit und

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Allerdings hat das BVerwG die Zulässigkeit eines Initiativantrages zur Einführung Mehrarbeit und überstunden verneint und als Grund angegeben, ein derartiger Initiativantrag widerspreche dem Zweck der Beteiligung in derartigen Angelegenheiten, Belastungen von den Beschäftigten fernzuhalten oder sie zu mildern (BVerwG, B. v. 5.10.1992 - 6 P 25.90 - PersR 1993, 77, 79 f.).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 29.79

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Mitbestimmung des Personalrats - Einstellung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Damit knüpft die Regelung, die bereits in der Gesetzesfassung von 1988 enthalten war, an den damaligen Stand der Rechtsprechung an, wonach ungeachtet des äußerlichen Eintritts eines Mitbestimmungstatbestandes ein darauf bezogener Initiativantrag des Personalrats dann als überschreitung dieses Mitbestimmungstatbestandes gewertet wurde, wenn der Personalrat individuelle Belange gleichsam an deren Stelle wahrnahm (vgl. BVerwG, B. v. 25.10.1983 - 6 P 22.82 - PersV 1983, 434 f.; 12.8.1983 - 6 P 29.79 - PersV 1985, 246 ff.).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Ein Kollektiv- oder Gesamtinteresse liegt daher immer dann vor, wenn die beabsichtigte Maßnahme den Bereich der individuellen Rechts- und Interessensphäre überschreitet und der Vollzug der Maßnahme auch die Interessen oder Rechte anderer Beschäftigter berühren kann, unter Umständen sogar nachteilig verändern kann (vgl. BVerwG, B. 24.10.2001 - 6 P 13.00 - PersR 2002, 21, 23 zur Bedeutung von § 61 Abs. 1 HPVG hinsichtlich der Begründung eines Initiativantrags in personellen Angelegenheiten).
  • BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
    Damit knüpft die Regelung, die bereits in der Gesetzesfassung von 1988 enthalten war, an den damaligen Stand der Rechtsprechung an, wonach ungeachtet des äußerlichen Eintritts eines Mitbestimmungstatbestandes ein darauf bezogener Initiativantrag des Personalrats dann als überschreitung dieses Mitbestimmungstatbestandes gewertet wurde, wenn der Personalrat individuelle Belange gleichsam an deren Stelle wahrnahm (vgl. BVerwG, B. v. 25.10.1983 - 6 P 22.82 - PersV 1983, 434 f.; 12.8.1983 - 6 P 29.79 - PersV 1985, 246 ff.).
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